UKCA
Die Auswirkungen des Brexit
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD), die in Großbritannien verkauft werden, bei der Medicines & Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) registriert sein. Hersteller müssen die UK Medical Device Regulations 2002 einhalten und das UKCA-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen. Ab dem 1. Juli 2025 wird das Vereinigte Königreich ein neues, strengeres Regulierungssystem einführen.
Durch den Brexit haben sich die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Großbritannien geändert. Hersteller außerhalb des Vereinigten Königreichs müssen eine verantwortliche Person im Vereinigten Königreich (UK Responsible Person) benennen.
Die derzeitigen Anforderungen für die UKCA-Kennzeichnung basieren auf den EU-Vorschriften. Während der Übergangszeit dürfen Produkte mit gültiger CE-Kennzeichnung weiterhin in Großbritannien verkauft werden.
Wie lange darf eine CE-Kennzeichnung in Großbritannien verwendet werden?
- Medizinprodukte mit einer gültigen CE-Kennzeichnung dürfen in Großbritannien wie folgt verkauft werden: Allgemeine Medizinprodukte gemäß EU-MDD oder EU-AIMDD: Bis zum früheren Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30. Juni 2028.
- IVDs gemäß EU-IVDD: bis zum früheren Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30. Juni 2030.
- Allgemeine Medizinprodukte gemäß EU-MDR und IVDs gemäß EU-IVDR: bis 30. Juni 2030.
Übergangsfristen für den britischen Markt
Die regulatorischen Änderungen in Großbritannien im Zusammenhang mit den EU-Übergänge sind komplex. Die MHRA hat neue Leitlinien und Infografiken veröffentlicht, um Herstellern die Orientierung zu erleichtern. Qserve verfolgt die Entwicklungen auf dem britischen Markt genau und veröffentlicht regelmäßig Updates und Blogs, um Hersteller diesbezüglich zu unterstützen.
Erfahren Sie mehr zu den Übergangsfristen in unserem Blog.
Klassifizierung von Medizinprodukten in Großbritannien
Risikobasierte Klassifizierung
Medizinprodukte werden nach ihrem Risikograd eingeteilt:
Klasse I: Niedriges Risiko (z. B. Pflaster, Spritzen ohne Nadeln).
Klasse IIa: Niedrig-mittleres Risiko (z. B. Kontaktlinsen für kurze Zeit, Hörgeräte).
Klasse IIb: Höher-mittleres Risiko (z. B. Apnoe-Monitore, chirurgische Laser).
Klasse III: Hohes Risiko (z. B. Herzschrittmacher, Brustimplantate).
Je höher die Risikoklasse, desto tiefergehend ist die Bewertung, die vom Hersteller nachgewiesen werden muss. Die MHRA kann bei Bedarf zusätzliche technische Dokumente anfordern.
Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika in Großbritannien
Wahrgenommenen Risiko
IVD werden nach ihrem wahrgenommenen Risiko für die Patientensicherheit klassifiziert:
Allgemeine IVD: Produkte, die eigenständig vermarktet werden, ohne Bewertung durch Dritte.
IVD für die Eigenanwendung: IVDs, die für die Eigenanwendung entwickelt wurden (z.B. Blutzuckertests).
IVD in Anhang II Liste B: Reagenzien für Krankheiten wie Röteln oder Toxoplasmose.
IVD in Anhang II Liste A: Reagenzien für HIV, Hepatitis B/C/D und Blutgruppentests.
Die MHRA überprüft derzeit die Klassifizierungsregeln für IVDs, um mit den schnellen Entwicklungen in diesem Bereich Schritt zu halten und die Sicherheit zu erhöhen.