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Was sind die wichtigsten Auswirkungen des Brexit auf die Hersteller?
1. Es wird eine neue Regelung im Vereinigten Königreich geben, die UKCA, die ab Juli 2025 verbindlich sein wird. Bis dahin wird es einen Übergangszeitraum geben, in dem die CE-Kennzeichnung der EU akzeptiert wird.
2. Medizinprodukte/In-Vitro-Diagnostika, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden sollen, müssen bei der MHRA registriert werden. Hersteller müssen einen UK Representative (UK RP, UK Rep) benennen, der die Registrierung durchführt.
3. Der UK RP (UK Rep) muss vom Hersteller so früh wie möglich benannt werden. Der UK RP (UK Rep) muss eine britische juristische Person sein und eine Adresse in Großbritannien haben.
4. Die Registrierungsfristen hängen von der Klassifizierung der Produkte/In-Vitro-Diagnostika ab::
- Mai 2021: Klasse III und Klasse IIb implantierbar, alle aktiven implantierbaren Medizinprodukte und Anhang II Liste A In-vitro-Diagnostika
- September 2021: Klasse IIb nicht implantierbar, alle Klasse IIa Produkte, Liste B In-vitro-Diagnostika und In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung
- Januar 2022: Klasse I Produkte und allgemeine In-vitro-Diagnostika.
5. Bis die neue britische Regelung (UKCA) im Juli 2025 verbindlich wird, dürfen Produkte/In-Vitro-Diagnostika, die den folgenden Richtlinien/Verordnungen entsprechen, in Großbritannien in Verkehr gebracht werden: MDD, MDR, IVD und IVDR.
6. Der Name und die Anschrift des UK Responsible Person müssen auf dem Produktetikett oder der Außenverpackung oder der Gebrauchsanweisung angegeben werden, wenn die UKCA-Kennzeichnung angebracht wurde.
7. Bei CE-gekennzeichneten Produkten müssen die Daten der UK Responsible Person nicht auf dem Etikett angegeben werden, es sei denn, das Produkt trägt sowohl die CE- als auch das UKCA-Kennzeichnung.
Weitere Informationen zur UK Medizinprodukteverordnung ab Januar 2021 finden Sie hier.