Unterstützung des gesamten
NMPA Zulassungsverfahrens durch interne Expertise
Trennung von regulatorischen Anforderungen (China Agent) und kommerziellen Aktivitäten (lokaler Handelspartner)
Im Jahr 2014 wurde die Medizinprodukteverordnung grundlegend reformiert.
Die NMPA hat verschiedene Anforderungen bezüglich der Verantwortlichkeiten des NMPA Agent eingeführt, wie z.B:
- Registrierung von Produkten bei der NMPA
- Koordination der Kommunikation
- Übermittlung relevanter Vorschriften und technischer Anforderungen an den Hersteller
- Meldung unerwünschter Ereignisse (UE) an den Hersteller und die NMPA
Seit dem 1. Mai 2017
Die NMPA schreibt eine weitere Verwaltungsmaßnahme für den Rückruf von Medizinprodukten vor (CFDA Nr. 29, 2017). Diese Vorschrift legt neue Verantwortungen und Haftung für den Hersteller und seinen NMPA Agent im Falle eines Rückrufs fest und erfordert die folgenden gemeinsamen Anstrengungen:
- Aktive Erfassung und Meldung von Vorkommnissen
- Koordinierung des Rückrufs und der Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich
Zur Verdeutlichung: Der ausländische Hersteller hat
- die Verpflichtung, seinen NMPA-China-Vertreter direkt über einen Fall eines unerwünschten Ereignisses zu informieren.
- die Verpflichtung, abhängig von der Schwere der Vorkommnisse, die sowohl in China als auch weltweit mit Produkten auftreten, die auch in China verkauft werden, seinen Agent aktiv zu informieren.
Darüber hinaus muss der ausländische Hersteller dem chinesischen NMPA Agent auf Anfrage der NMPA folgende Berichte vorlegen:
- Jährliche Übersicht über alle Aktualisierungen oder Änderungen der bei der NMPA eingereichten Produktliste(n)
- Marktüberwachungsbericht
- Bericht über unerwünschte Vorkommnisse (UAW)
Darüber hinaus ist der China Agent verantwortlich für:
- Produktqualität
- Verantwortlichkeiten in Bezug auf Sicherheiten nach dem Verkauf