Europäischer Bevollmächtigter
Wann ist ein EU Bevollmächtigter (EC REP) erforderlich?
Die Europäische Union verlangt von jedem ausländischen Hersteller, der seine Produkte in einem der EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen will, die Benennung eines einzigen Bevollmächtigten (EC REP) mit einer physischen Adresse in einem der Mitgliedstaaten.
Der Europäische Bevollmächtigte vertritt Ihr Unternehmen gegenüber den nationalen Behörden und muss Ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen im elektronischen System registrieren. Er ist das Bindeglied zwischen dem Hersteller und der zuständigen nationalen Behörde. Sein Name und seine Anschrift erscheinen auf allen Produktkennzeichnungen.
Ein Europäischer Bevollmächtigter kann auch als EUAR, EC REP, CE REP, EU REP oder EAR bezeichnet werden. Alle diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe: Europäischer Bevollmächtigter.