Medizinproduktezulassung in Malaysia

Unsere Experten für regulatorische Beratung unterstützen Sie bei der Marktzulassung für Medizinprodukte in Malaysia.

Medizinproduktezulassung in Malaysia

Medical Device Act (Act 737, 20212)

Malaysia ist für seine transparente und effiziente Regulierung von Medizinprodukten bekannt. Die Medical Device Authority (MDA), die dem Gesundheitsministerium untersteht, ist für die Sicherheit, Qualitätskontrolle und Überwachung von Medizinprodukten zuständig. Die Regulierung basiert auf dem Medical Device Act (Gesetz 737, 2012).

In Malaysia gibt es vereinfachte Verfahren für ausländische Hersteller, um eine Marktzulassung zu erhalten, ähnlich dem System in Singapur. Produkte, die in Ländern wie Australien, Kanada, der EU, Japan und den USA zugelassen sind, können von einem beschleunigten Prüfverfahren durch eine Konformitätsbewertungsstelle (Conformity Assessment Body, CAB) profitieren. Qserve unterstützt Hersteller dabei, die Anforderungen der malaysischen Medizinprodukteverordnung zu erfüllen.

 


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Klassifizierung von Medizinprodukten in Malaysia

Medizinprodukteregulierung in Malaysia

Die Klassifizierung von Medizinprodukten erfolgt risikobasiert in die Klassen A, B, C und D, wobei Klasse A das geringste Risiko und Klasse D das höchste Risiko darstellt.

Ist ein Produkt in den oben genannten Ländern nicht zugelassen, wird eine vollständige CAB-Bewertung für die Validierung und Verifizierung von Produkten der Klassen B, C und D durchgeführt. Hierfür muss der Hersteller eine technische Dokumentation nach dem „Common Submission Dossier Template“ erstellen und bei der MDA einreichen. Die Einhaltung der ISO 13485:2016 wird in Malaysia als anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vorausgesetzt.

 

Medizinproduktezulassung in Malaysia

Zulassungsverfahren

Seit dem 1. Juli 2016 müssen alle Medizinprodukte bei der MDA registriert werden. Die Antragstellung erfolgt über das Online-System „Medical Device Centralized Online Application System“ (MeDC@St). Für Medizinprodukte der Klassen B, C und D erfolgt eine Bewertung durch eine registrierte CAB, die eine ähnliche Rolle wie eine europäische Benannte Stelle einnimmt.

Nach der Bewertung durch die CAB erteilt die MDA die endgültige Zulassung und listet das Produkt auf ihrer Website. Medizinprodukte der Klasse A sind von diesem Verfahren ausgenommen und können direkt über MeDC@St eingereicht werden. Das Prinzip der Konformitätsbewertung besteht darin, Nachweise zu sammeln und zu belegen, dass das Gerät die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.

Globale Marktzugangsstrategie

Die verschiedenen Wege zum Marktzugang in Malaysia erfordern ein fundiertes Verständnis. Qserve unterstützt Hersteller bei der Entwicklung einer umfassenden globalen Strategie für den Marktzugang.

Unverbindliches Beratungsgespräch


Mehr über Malaysia

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren und der erforderlichen Registrierung finden Sie in unserem kostenlosen Webinar „Medical Device Registration Asia-Pacific Part 2“, in dem auch die malaysischen Vorschriften erläutert werden.

On-Demand Webinar (auf Englisch)

Qserves Beratungsangebot für Malaysia

  • Unterstützung bei der Zulassung in Malaysia
  • Gap-Analyse zum Medizinproduktegesetz
  • Unterstützung als bevollmächtigter Vertreter
  • Übersetzungen von Etiketten und Gebrauchsanweisungen gemäß den Anforderungen
Beratungsangebot

Vertretung für ausländische Hersteller

Anforderungen an den Bevollmächtigten

Unternehmen ohne physische Niederlassung in Malaysia müssen einen lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative, AR) ernennen. Dieser ist für die Registrierung der Medizinprodukte verantwortlich und übernimmt folgende Aufgaben
  • Durchführung der Konformitätsbewertung im Auftrag des Herstellers
  • Antragstellung bei der CAB und Einholung der MDA-Zulassung
  • Aufrechterhaltung eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems
  • Erwerb der Betriebserlaubnis
  • Angabe seiner Kontaktdaten auf dem Etikett der vertretenen Geräte
  • Kommunikation zwischen CAB, MDA und Hersteller
  • Überwachung der Nachmarktaktivitäten und des Änderungsmanagements
  • Ein Produkt darf nur von einem Bevollmächtigten vertreten werden.
 

Aktuelle regulatorische Entwicklungen

Akzeptanz der CE-Kennzeichnung während der Übergangsphase der MDR 

Zertifikate aus anerkannten Ländern sind während der Neu- und Erneuerungszulassung gültig. Um die Versorgung des Marktes zu gewährleisten, akzeptiert die MDA abgelaufene CE-Zertifikate unter bestimmten Bedingungen für die Konformitätsbewertung.

  • Das Medizinprodukt erfüllt die Anforderungen der Richtlinien 90/385/EEC und 93/42/EEC; und
  • es gibt keinen signifikanten Änderungen im Design oder der Zweckbestimmung, und
  • die Medizinprodukte stellen kein inakzeptables Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Patienten, Nutzern oder anderen Personen dar.
 

Richtlinien für die Kennzeichnung und Änderungsmitteilungen

Aktualisierung der Kennzeichnungsanforderungen, 
einschließlich „Angaben zur Identifizierung des Produktes und des Verpackungsinhalts sowie der vorgesehenen Verwendung“. 

Die aktualisierte Version enthält Abschnitte zu EU-Regularien
Sie unterscheidet verschiedene Arten von Änderungen, wie wichtige Änderungen. Als Daumenregel gilt: Falls Sie die EU über Änderungen informieren müssen, gilt dies auch für Malaysia. 

 

Markteintrittsstrategieunterstützung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der malaysischen Regularien für Medizinprodukte? 

Qserve ist Ihr erfahrener Partner für die Marktzulassung in Malaysia.

Kontakt

 
Gültigkeit der Zulassung

Lizenzgültigkeit

Alle Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese ist drei Jahre gültig und muss ein Jahr vor Ablauf erneuert werden. Medizinprodukte müssen für fünf Jahre registriert werden.

Fristen und Gebühren 

Medizinproduktezulassing in Malaysia

Die Bearbeitungszeit für die Zulassung beträgt je nach Risikoklasse zwischen 30 und 220 Arbeitstagen.

*Die derzeit geltenden Gebühren können sich im Laufe der Zeit ändern.

 
Klasse Antragsgebühr (RM) Registrierungsgebühr (RM)
Klasse A                                                100   Keine Gebühr, ausgenommen Klasse A

Klasse B                                                250      1000
Klasse C                                                500      2000
Klasse D                                                750      3000

Nützliche Links 

Weitere Informationen