Vertretung für ausländische Hersteller
Anforderungen an den Bevollmächtigten
Unternehmen ohne physische Niederlassung in Malaysia müssen einen lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative, AR) ernennen. Dieser ist für die Registrierung der Medizinprodukte verantwortlich und übernimmt folgende Aufgaben
- Durchführung der Konformitätsbewertung im Auftrag des Herstellers
- Antragstellung bei der CAB und Einholung der MDA-Zulassung
- Aufrechterhaltung eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems
- Erwerb der Betriebserlaubnis
- Angabe seiner Kontaktdaten auf dem Etikett der vertretenen Geräte
- Kommunikation zwischen CAB, MDA und Hersteller
- Überwachung der Nachmarktaktivitäten und des Änderungsmanagements
- Ein Produkt darf nur von einem Bevollmächtigten vertreten werden.
Aktuelle regulatorische Entwicklungen
Akzeptanz der CE-Kennzeichnung während der Übergangsphase der MDR
Zertifikate aus anerkannten Ländern sind während der Neu- und Erneuerungszulassung gültig. Um die Versorgung des Marktes zu gewährleisten, akzeptiert die MDA abgelaufene CE-Zertifikate unter bestimmten Bedingungen für die Konformitätsbewertung.
- Das Medizinprodukt erfüllt die Anforderungen der Richtlinien 90/385/EEC und 93/42/EEC; und
- es gibt keinen signifikanten Änderungen im Design oder der Zweckbestimmung, und
- die Medizinprodukte stellen kein inakzeptables Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Patienten, Nutzern oder anderen Personen dar.
Richtlinien für die Kennzeichnung und Änderungsmitteilungen
Aktualisierung der Kennzeichnungsanforderungen,
einschließlich „Angaben zur Identifizierung des Produktes und des Verpackungsinhalts sowie der vorgesehenen Verwendung“.
Die aktualisierte Version enthält Abschnitte zu EU-Regularien
Sie unterscheidet verschiedene Arten von Änderungen, wie wichtige Änderungen. Als Daumenregel gilt: Falls Sie die EU über Änderungen informieren müssen, gilt dies auch für Malaysia.
Markteintrittsstrategieunterstützung
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Fristen und Gebühren
Medizinproduktezulassing in Malaysia
Die Bearbeitungszeit für die Zulassung beträgt je nach Risikoklasse zwischen 30 und 220 Arbeitstagen.
*Die derzeit geltenden Gebühren können sich im Laufe der Zeit ändern.
Klasse |
Antragsgebühr (RM) |
Registrierungsgebühr (RM) |
Klasse A |
100 |
Keine Gebühr, ausgenommen Klasse A |